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24.10.2022

Offener Brief des Landesverbands der freien Radios zur Perspektive DAB

In der Pressemitteilung "Medienvielfalt braucht gute Rahmenbedingungen" der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) vom 11.10.2022 wurde über wichtige Themen der letzten Sitzung des LFK-Medienrats informiert, darunter die Novellierung des Mediengesetzes. Vor allem die geplante Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen hebt der Medienrat positiv hervor. Diese Verlängerung stellt sicherlich einen 'wichtigen Eckpfeiler zum Erhalt der lokalen und regionalen Hörfunklandschaft' dar. Auch die freien Radios profitieren hier von einer Verlängerung der UKW-Zuweisung bis 2030.

Als Landesverband der freien Radios im Land hätten wir uns allerdings gewünscht, wenn die freien Radios darüber hinaus Planungssicherheit hinsichtlich einer digitalen terrestrischen Verbreitung erhalten würden. Eine Perspektive zur Förderung von DAB fehlt den freien Radios ebenso wie die vorgängig nötige Bedarfszuweisung von Kapazitäten für eine solche Verbreitung. Damit sind die nichtkommerziellen Veranstalter die einzigen Programmanbieter des Landes, die noch nicht über DAB zu hören sind. Die vorliegende Novellierung des Landesmediengesetz würde diese Diskriminierung fortschreiben. Unseren Hörer*innen können wir weiterhin keine Antwort auf die häufig gestellte Frage geben, wann wir auf DAB zu hören sein werden.

Dies ist auch deshalb unverständlich, weil freie Radios aus Baden-Württemberg wie Radio Dreyeckland, Freies Radio Freudenstadt oder Radio free FM inzwischen als ‘Public Value’ in die Gesamtliste der privaten Angebote gem. § 84 Abs. 5 Satz 1 MStV aufgenommen wurden. In der Begründung für die Aufnahme wird zudem generell der Beitrag von NKL zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet gewürdigt. In der damit einhergehenden Einstufung als ‘leichtauffindbares’ Public-Value-Angebot im Sinne des Medienstaatsvertrages sehen wir auch eine Würdigung unserer Arbeit. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leiderwaren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antrag nachholen. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leider waren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antragnachholen.
Wir erwarten, dass die LFK dieser Einstufung Rechnung trägt und den Weg für eine DAB-Verbreitung ebnet.
Im Jahr 2019 haben wir eine Kostenkalkulation für einen DAB-Multiplex im Land mit allen nichtkommerziellen und Lernradios vorgelegt. Die Kalkulation erfolgte in Beratung mit der Schweizer Firma Digris, die in der Schweiz und in Frankreich mittlerweile mehrere Multiplexe erfolgreich betreibt. Die jährlichen Betriebsausgaben pro Sender (14 im Land) lagen damals etwa bei 40.000 €,was der heutigen Fördersumme der LFK für die privaten Anbieter entspricht. In diesem Sinne fordern wir als Landesverband eine Gleichstellung mit den privaten Veranstaltern bei der Förderung der DAB-Verbreitung.

In der Pressemeldung “Medienvielfalt braucht gute Rahmenbedingungen”, vom 11. Oktober der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) wurde über wichtige Themen der letzten Sitzung des LFK-Medienrats informiert, darunter die Novellierung des Mediengesetzes; vor allem die geplante Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen hebt der Medienrat positiv hervor. Diese Verlängerung stellt sicherlich einen wichtigen Eckpfeiler zum Erhalt der lokalen und regionalen Hörfunklandschaft’ dar. Auch die freien Radios profitieren hier von einer Verlängerung der UKW-Zuweisung bis 2030.

Als Landesverband der freien Radios im Land hätten wir uns allerdings gewünscht, wenn die freien Radios darüber hinaus Planungssicherheit hinsichtlich einer digitalen terrestrischen Verbreitung erhalten würden. Eine Perspektive zur Förderung von DAB fehlt den freien Radios ebenso wie die vorgängig nötige Bedarfszuweisung von Kapazitäten für eine solche Verbreitung. Damit sind die nichtkommerziellen Veranstalter die einzigen Programmanbieter des Landes, die noch nicht über DAB zu hören sind. Die vorliegende Novellierung des Landesmediengesetz würde diese Diskriminierung fortschreiben. Unseren Hörer*innen können wir weiterhin keine Antwort auf die häufig gestellte Frage geben, wann wir auf DAB zu hören sein werden.

Dies ist auch deshalb unverständlich, weil freie Radios aus Baden-Württemberg wie Radio Dreyeckland, Freies Radio Freudenstadt oder Radio free FM inzwischen als ‘Public Value’ in die Gesamtliste der privaten Angebote gem. § 84 Abs. 5 Satz 1 MStV aufgenommen wurden. In der Begründung für die Aufnahme wird zudem generell der Beitrag von NKL zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet gewürdigt. In der damit einhergehenden Einstufung als ‘leichtauffindbares’ Public-Value-Angebot im Sinne des Medienstaatsvertrages sehen wir auch eine Würdigung unserer Arbeit. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leiderwaren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antrag nachholen. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leider waren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antragnachholen. 

Wir erwarten, dass die LFK dieser Einstufung Rechnung trägt und den Weg für eine DAB-Verbreitung ebnet.

Im Jahr 2019 haben wir eine Kostenkalkulation für einen DAB-Multiplex im Land mit allen nichtkommerziellen und Lernradios vorgelegt. Die Kalkulation erfolgte in Beratung mit der Schweizer Firma Digris, die in der Schweiz und in Frankreich mittlerweile mehrere Multiplexe erfolgreich betreibt. Die jährlichen Betriebsausgaben pro Sender (14 im Land) lagen damals etwa bei 40.000 €,was der heutigen Fördersumme der LFK für die privaten Anbieter entspricht. In diesem Sinne fordern wir als Landesverband eine Gleichstellung mit den privaten Veranstaltern bei der Förderung der DAB-Verbreitung.

In der Pressemeldung “Medienvielfalt braucht gute Rahmenbedingungen”, vom 11. Oktober der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) wurde über wichtige Themen der letzten Sitzung des LFK-Medienrats informiert, darunter die Novellierung des Mediengesetzes; vor allem die geplante Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen hebt der Medienrat positiv hervor. Diese Verlängerung stellt sicherlich einen wichtigen Eckpfeiler zum Erhalt der lokalen und regionalen Hörfunklandschaft’ dar. Auch die freien Radios profitieren hier von einer Verlängerung der UKW-Zuweisung bis 2030.

Als Landesverband der freien Radios im Land hätten wir uns allerdings gewünscht, wenn die freien Radios darüber hinaus Planungssicherheit hinsichtlich einer digitalen terrestrischen Verbreitung erhalten würden. Eine Perspektive zur Förderung von DAB fehlt den freien Radios ebenso wie die vorgängig nötige Bedarfszuweisung von Kapazitäten für eine solche Verbreitung. Damit sind die nichtkommerziellen Veranstalter die einzigen Programmanbieter des Landes, die noch nicht über DAB zu hören sind. Die vorliegende Novellierung des Landesmediengesetz würde diese Diskriminierung fortschreiben. Unseren Hörer*innen können wir weiterhin keine Antwort auf die häufig gestellte Frage geben, wann wir auf DAB zu hören sein werden.

Dies ist auch deshalb unverständlich, weil freie Radios aus Baden-Württemberg wie Radio Dreyeckland, Freies Radio Freudenstadt oder Radio free FM inzwischen als ‘Public Value’ in die Gesamtliste der privaten Angebote gem. § 84 Abs. 5 Satz 1 MStV aufgenommen wurden. In der Begründung für die Aufnahme wird zudem generell der Beitrag von NKL zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet gewürdigt. In der damit einhergehenden Einstufung als ‘leichtauffindbares’ Public-Value-Angebot im Sinne des Medienstaatsvertrages sehen wir auch eine Würdigung unserer Arbeit. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leiderwaren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antrag nachholen. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leider waren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antragnachholen. 

Wir erwarten, dass die LFK dieser Einstufung Rechnung trägt und den Weg für eine DAB-Verbreitung ebnet.

Im Jahr 2019 haben wir eine Kostenkalkulation für einen DAB-Multiplex im Land mit allen nichtkommerziellen und Lernradios vorgelegt. Die Kalkulation erfolgte in Beratung mit der Schweizer Firma Digris, die in der Schweiz und in Frankreich mittlerweile mehrere Multiplexe erfolgreich betreibt. Die jährlichen Betriebsausgaben pro Sender (14 im Land) lagen damals etwa bei 40.000 €,was der heutigen Fördersumme der LFK für die privaten Anbieter entspricht. In diesem Sinne fordern wir als Landesverband eine Gleichstellung mit den privaten Veranstaltern bei der Förderung der DAB-Verbreitung.

In der Pressemeldung “Medienvielfalt braucht gute Rahmenbedingungen”, vom 11. Oktober der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) wurde über wichtige Themen der letzten Sitzung des LFK-Medienrats informiert, darunter die Novellierung des Mediengesetzes; vor allem die geplante Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen hebt der Medienrat positiv hervor. Diese Verlängerung stellt sicherlich einen wichtigen Eckpfeiler zum Erhalt der lokalen und regionalen Hörfunklandschaft’ dar. Auch die freien Radios profitieren hier von einer Verlängerung der UKW-Zuweisung bis 2030.

Als Landesverband der freien Radios im Land hätten wir uns allerdings gewünscht, wenn die freien Radios darüber hinaus Planungssicherheit hinsichtlich einer digitalen terrestrischen Verbreitung erhalten würden. Eine Perspektive zur Förderung von DAB fehlt den freien Radios ebenso wie die vorgängig nötige Bedarfszuweisung von Kapazitäten für eine solche Verbreitung. Damit sind die nichtkommerziellen Veranstalter die einzigen Programmanbieter des Landes, die noch nicht über DAB zu hören sind. Die vorliegende Novellierung des Landesmediengesetz würde diese Diskriminierung fortschreiben. Unseren Hörer*innen können wir weiterhin keine Antwort auf die häufig gestellte Frage geben, wann wir auf DAB zu hören sein werden.

Dies ist auch deshalb unverständlich, weil freie Radios aus Baden-Württemberg wie Radio Dreyeckland, Freies Radio Freudenstadt oder Radio free FM inzwischen als ‘Public Value’ in die Gesamtliste der privaten Angebote gem. § 84 Abs. 5 Satz 1 MStV aufgenommen wurden. In der Begründung für die Aufnahme wird zudem generell der Beitrag von NKL zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet gewürdigt. In der damit einhergehenden Einstufung als ‘leichtauffindbares’ Public-Value-Angebot im Sinne des Medienstaatsvertrages sehen wir auch eine Würdigung unserer Arbeit. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leiderwaren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antrag nachholen. Aufgrund des kurzen Antragsverfahrens in 2021 haben im Land nur die genannten Sender einen Antrag gestellt. Leider waren die NKL und ihre Verbände über dessen Ausschreibung damals von den Medienanstalten nicht unterrichtet worden, die in der Liste fehlenden NKL aus Baden-Württemberg werden in drei Jahren beim nächsten Anlauf einen Antragnachholen. 

Wir erwarten, dass die LFK dieser Einstufung Rechnung trägt und den Weg für eine DAB-Verbreitung ebnet.

Im Jahr 2019 haben wir eine Kostenkalkulation für einen DAB-Multiplex im Land mit allen nichtkommerziellen und Lernradios vorgelegt. Die Kalkulation erfolgte in Beratung mit der Schweizer Firma Digris, die in der Schweiz und in Frankreich mittlerweile mehrere Multiplexe erfolgreich betreibt. Die jährlichen Betriebsausgaben pro Sender (14 im Land) lagen damals etwa bei 40.000 €,was der heutigen Fördersumme der LFK für die privaten Anbieter entspricht. In diesem Sinne fordern wir als Landesverband eine Gleichstellung mit den privaten Veranstaltern bei der Förderung der DAB-Verbreitung.

Mehr von der Assoziation Freier Gesellschaftsfunk Baden-Württemberg e. V., dem Landesverband der Freien Radios, gibt es hier: https://www.aff-bawue.org/

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