Iltis in Bermudas
27.03.2023 - 9 Uhr: Iltis in Bermudas
"ILTIS in Bermudas" ist der monatliche Polit-Talk im bermuda.funk, veranstaltet von der Interventionistischen Linken Rhein-Neckar und Redakteur*innen des Bermudafunk. In der lässigen Atmosphäre der bermuda.funk-Studios tauschen wir uns mit themenbezogen ausgewählten Freund*innen und Bekannten aus und "reden Klartext" über Fragen, die euch und uns interessieren. Wir bedienen dabei nicht die Aufreger, die bereits in allen Zeitungen und Plattformen stehen, sondern behandeln Themen, die uns schon länger beschäftigen und grundsätzliche Fragen aufwerfen, wie die Gesellschaft, in der wir leben, verfasst sein soll.
Die Sendung wird in der Regel vorher aufgenommen und ist 7 Tag lang im Podcast des bermuda.funks und dauerhaft im Archiv von Freie-Radios.net (http://www.freie-radios.net/serie/iltisinbermudas ) zu finden.
Sendende(r): Team
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Sendezeiten
Live:
3. Dienstag 22 Uhr
Wiederholungen:
1. Donnerstag 6 Uhr (nur im Internet)
3. Donnerstag 3 Uhr (nur im Internet)
3. Freitag 5 Uhr (nur im Internet)
4. Mittwoch 0 Uhr
4. Montag 9 Uhr (nur im Internet)
Sendungen
Dienstag, 19.06.2018

Ausstrahlung der gleichnamigen Veranstaltung von Input Mannheim mit Isabella Greif, Co-Autorin des Buches "Staatsanwaltschaftlicher Umgang mit rechter und rassistischer Gewalt" und Fritz Burschel, Prozessbeobachter im NSU-Prozess für NSU Watch und Radio LOTTE Weimar 106.6 MHz am 17.05.2018 im JUZ Mannheim.
Angesichts der nahenden Urteilsverkündung im Münchner NSU-Prozess gibt es mehr offene Fragen als Antworten zum NSU-Komplex. Das Netzwerk des NSU, die Rolle staatlicher Behörden und die Auswirkungen der Taten und rassistisch geführten Ermittlungen für die Geschädigten und Angehörigen der Ermordeten waren kaum Gegenstand des Verfahrens.
Dies liegt zu großen Teilen in der Verantwortung der Bundesanwaltschaft, die im Prozess eine wichtige Rolle inne hat: Sie leitet die Ermittlungen und vertritt die Anklage sowie die Bundesrepublik Deutschland als Geschädigte des NSU. Frühzeitig legte sie sich auf die These eines »isolierten Trios« mit wenigen Unterstützer_innen fest. Die Rolle und das Wissen staatlicher Sicherheitsbehörden wie dem Verfassungsschutz und seiner der Nazi-Szene angehörenden V-Personen wurde einer strafrechtlichen Aufklärung explizit entzogen. Ein zentraler Konflikt besteht zwischen den Erwartungen der Nebenkläger_innen an die Aufklärung des Komplexes und staatlichem Selbstschutz.
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