Livestream

Im Moment läuft:

3 Uhr: united.kids
"If the kids are united, they will never be divided..." Punk & Hardcore!

Danach läuft:

4 Uhr: Talking Head
Ein Mix aus Talk und Musik. In jeder Sendung stellt der Moderator Musik vor ... und schweift dabei auch gerne mal ab mit Anekdoten zu Songs und Artists. Der Mix ist eklektisch und der Duktus subjektiv – Edutainment kann man das nennen. Gute Unterhaltung bei TALKING HEAD!

5 Uhr: grund.funk
Erinnern an Hanau-4 Jahre nach dem rassistischen Anschlag: Hört ihr Ausschnitte aus Hanau nach 4 Jahren: Die Angehörigen kämpfen weiter - Februarsendung des anarchistischen Hörfunks aus Dresden

6 Uhr: contra.funk
Sendung des Autonomen Zentrums (im Exil) Heidelberg mit Infos zu politischen und kulturellen Themen, Aktionsberichten, Terminen und Musik.

Monatsübersicht über alle Sendungen


Redaktionsstatut

1. Struktur des Sendebetriebes

a) Redaktionen  
Redaktionen sind Gruppen oder Einzelpersonen die zur selbständigen Durchführung von regelmäßigen und zu festgelegten Sendezeiten stattfindenden Sendungen durch die Gesamtredaktion legitimiert wurden. Die Legitimation erfolgt durch die Annahme eines Sendekonzeptes. Der Redaktionsstatus erlischt bei Ende der Durchführung des Sendekonzepts.
Nichtregelmäßig oder einmalig sendende Gruppen oder Einzelpersonen werden dem "offenen Sendebereich" zugeordnet.

b) Fachredaktionen
Fachredaktionen sind themenbezogene Zusammenschlüsse von Redaktionen. Sie können eigenständige Sendungen durchführen.

c) Gesamtredaktion
Die Gesamtredaktion trifft sich regelmäßig mindestens einmal im Monat. Die Zusammensetzung und die Aufgabenbereiche der Gesamtredaktion sind in §8 der Satzung des Vereins „bermuda.funk Freies Radio Rhein-Neckar“ geregelt.
Die Gesamtredaktion ist für die Programmkoordination und den Sendebetrieb zuständig.

2. Programmgestaltung 

Sendeformen  
Das Programm des bermuda.funk besteht aus regelmäßigen Sendungen (mind. 1x pro Monat) und Sendezeiten, die die Gesamtredaktion für nichtregelmäßig oder einmalig stattfindende Sendungen (offene Sendeplätze) vorsieht.

a) Regelmäßige Sendungen   
Sendungen der von der Gesamtredaktion durch die Annnahme eines Sendekonzeptes legitimierten Redaktionen. Regelmäßige Sendungen erhalten feste Sendeplätze, dabei haben Gruppen Vorrang vor Einzelpersonen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Gesamtredaktion.

b) Offene Sendeplätze  
Offene Sendeplätze sind für nichtregelmäßig oder einmalig mitarbeitende Gruppen oder Einzelpersonen gedacht. Die offenen Sendeplätze des bermuda.funk sollen insbesondere zur Verfügung stehen für Sendungen von Gruppen und Einzelpersonen mit folgender thematischer Ausrichtung: 
- andere Sprachen von und für MigrantInnen und AusländerInnen
- musikalische Interessen
- kulturelle und soziale Interessen und Bedürfnisse
- wirtschaftliche, politische und weltanschauliche Interessen.
- medienpädagogische Zwecke

Sendungen von nichtregelmäßig oder einmalig mitarbeitenden Gruppen oder Einzelpersonen müssen spätestens bei der letzten vor dem beabsichtigten Sendetermin stattfindenden Gesamtredaktionssitzung abgeklärt werden.
Offene Sendeplätze, die nicht anderweitig genutzt werden, können von bestehenden Redaktionen gefüllt werden. Ein Delegierter der Gesamtredaktion koordiniert die offenen Sendeplätze.

3. Grundsätze für die Sendungen

a) Allgemeine Grundsätze  
Die Einhaltung der für den bermuda.funk gültigen Bestimmungen (medienrechtliche Bestimmungen, allgemeine Gesetze, Satzung des Fördervereins, Programm- und Redaktionsstatut des bermuda.funk) sind  die Voraussetzung für alle Sendungen. Gruppen und Einzelpersonen sind für die von ihnen produzierte/n Sendung/en verantwortlich und haben mindestens eine/n Verantwortliche/n für die Sendung/en bei der Gesamtredaktion zu benennen. Der bermuda.funk ist von den Gruppen und Einzelpersonen schriftlich von straf- und zivilrechtlichen Ansprüchen aus den Sendungen freizustellen. 
Die Sendungen im bermuda.funk dürfen Menschen nicht unter Bezugnahme auf Geschlecht, Hautfarbe, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, körperliche oder geistige Gebrechen und Merkmale, äußere Erscheinung, Alter und ökonomische Situation herabsetzen oder sonst diskriminieren. Faschistische oder rassistische Beiträge werden nicht gesendet. Die Sendungen sind von kommerziell-werblichen Interessen freizuhalten. Die Sendungen stellen Interessen und Auffassungen zur öffentlichen Diskussion. Sie sollen deshalb so gestaltet sein, dass angemessene Zeit für HörerInnenreaktionen in der Sendezeit inbegriffen ist. Die Entscheidung liegt bei der Gesamtredaktion.

b) Technische Anforderungen  
Bei mangelnder technischer Qualität können Beiträge bzw. Sendungen abgelehnt werden. Live-Beiträge und -Sendungen setzen die entsprechende Qualifikation oder die Begleitung einer Technikerin/eines Technikers voraus.

c) Kosten und Kostenbeteiligung
Der bermuda.funk strebt an, sowohl einmalige als auch regelmäßige Sendungen kostenfrei zu ermöglichen. Das ist abhängig davon, ob für diese Aufgaben öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden. Soweit Kostenbeteiligungen erforderlich sind, ist in jedem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gruppen oder Einzelpersonen zu berücksichtigen.

d) Vorproduzierte Sendungen
Vorproduzierte Sendungen haben in einem durch die Technik und Organisation bestimmten Zeitrahmen vor dem Sendetermin vorzuliegen. Dabei ist die den Anforderungen des technischen Ablaufs entsprechende Form einzuhalten. Näheres regelt die Gesamtredaktion.

e) Erreichbarkeit von Verantwortlichen
Die dem bermuda.funk gegenüber für die Sendung verantwortliche/n Person/en müssen dem bermuda.funk ihre aktuelle Anschrift nebst Telefonnummer und E-Mailadresse mitteilen. Sie sind verpflichtet etwaige Änderungen zeitnah mitzuteilen.

f) Sendezeiten und Sendeumfang
Über die Vergabe von Sendezeiten an Gruppen und Einzelpersonen zur eigenen Gestaltung entscheidet die Gesamtredaktion. Die zeitliche Obergrenze für regelmäßige wöchentliche Sendungen soll 1 Stunde nicht überschreiten. Ausnahmen beschließt die Gesamtredaktion.

g) Vorrang bzw. Auswahl bei der Vergabe von Sendezeiten  
Bei der Vergabe von Sendezeiten - insbesondere bei knapper Sendezeit - sollen, abgesehen von der thematischen Bündelung der Sendetermine, die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden:  
- das Abbild der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Vielfalt des Verbreitungsgebiets im Sinne des Programmstatuts
- Bevorzugung von Themen und Standpunkten, welche sonst im gesellschaftlichen Kommunikationsprozess unterrepräsentiert sind, sofern sie dem Programmstatut entsprechen
- Austausch über und Diskussion/Reflektion von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungsbereichen
- die Bereitschaft von Gruppen und Einzelpersonen, sich auf einen öffentlichen Kommunikationsprozess einzulassen
- die Beteiligung von Frauen an Sendungen

Für Probleme und Konfliktfälle bezüglich des Sendebetriebs ist die Gesamtredaktion zuständig.

4. Weitere Regelungen

a) Kritik  
Sendungen sollen so offen sein, dass Ergänzungen und Widerspruch grundsätzlich möglich sind. Die Gesamtredaktion und die für die Sendung verantwortliche/n Person/en haben dafür Sorge zu tragen, dass bei inhaltlichen Konflikten Transparenz gegenüber den HörerInnen hergestellt wird. Der zeitliche Bezug zur Ursprungssendung soll dabei gewährleistet sein.

b) Haftung 
Die rechtliche Verantwortung liegt bei der/n für die jeweilige Sendung verantwortliche/n Person/en. Sie haften auch für dem Verein durch eine Sendung entstehende Schäden (§ 9 der Satzung des Vereins „bermuda.funk Freies Radio Rhein-Neckar“). Die Weitergabe von Sendezeit ist nur nach Rücksprache mit der Gesamtredaktion möglich.

5. Gültigkeit und Veränderungen des Redaktionsstatuts

a) Gültigkeit  
Sollte eine in dem Redaktionsstatut enthaltene Regelung oder Formulierung nicht geltendem Recht entsprechen, gilt die dem Sinn nach ähnlichste rechtsgültige Regelung oder Formulierung als vereinbart. Das Redaktionsstatut in seiner Gesamtheit bleibt unberührt von eventuell ungültigen einzelnen Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen gültig.

b) Veränderungen des Redaktionsstatuts  
Veränderungen des Redaktionsstatuts benötigen eine 2/3 Mehrheit der in der Gesamtredaktion anwesenden, nach Maßgabe der Vereinssatzung [§8 Gesamtredaktion] Stimmberechtigten.

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