Livestream

Im Moment läuft:

18 Uhr: XPUK
Music and information in English for Brits living in the Rhine-Neckar Region and for English language fans.

Danach läuft:

19 Uhr: XPUK
Music and information in English for Brits living in the Rhine-Neckar Region and for English language fans.

20 Uhr: Take 42
In ihrer Sendung nehmen sich Marco und Andi monatlich ein Genre, ein Franchise, einen Komponisten oder ein "etwas anderes" Thema aus dem Bereich Soundtracks vor und reden darüber.

21 Uhr: Cheval Noir
Monsieur 70 Volt und DJ Benôit reiten auf dem Lichstrahl des Pulsars. Symphonien galoppieren und Donnerhall steigt aus dem Äther hervor.

Monatsübersicht über alle Sendungen


Programmstatut

Der bermuda.funk ist ein selbstbestimmtes, demokratisches, nichtkommerzielles und unabhängiges Mitglieder-Radio. Es verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern versteht sich als gemeinnützige Einrichtung und als ein offenes Forum für die Region Rhein-Neckar. Dem Programmstatut übergeordnete Regelungen und Grundsätze sind in der Satzung des Vereins geregelt.

Für den Inhalt des Programms gelten die folgenden Programmgrundsätze:

1. Der bermuda.funk fördert Diskussionsprozesse, Meinungsäußerungen und Informationsvermittlung von Personen und Personengruppen, die zu herkömmlichen Medien keinen oder nur begrenzten Zugang haben. Der bermuda.funk fördert den Austausch zwischen verschiedenen Lebensbereichen und Gruppen, regt damit zu gemeinsamem emanzipatorischem Handeln an und trägt so zur sozialen, kulturellen und politischen Weiterentwicklung in der Region bei.


2. Der bermuda.funk zielt auf eine Aufhebung der Trennung zwischen Produzierenden und HörerInnen. Deshalb haben HörerInnen die Möglichkeit, selbst Beiträge herzustellen. Einzelpersonen und politische, soziale und kulturelle Gruppen aus der Region können sich am Programm beteiligen, soweit sie nicht gegen Grundsätze der für das Freie Radio geltenden Regelungen verstoßen. Keine Gruppe oder Einzelperson darf eine Vorrangstellung im Sender einnehmen.

3. Der bermuda.funk will die Hintergründe von Ereignissen und Entwicklungen benennen und dabei vorrangig die von ihnen betroffenen Menschen zu Wort kommen lassen. Sendungen dürfen und sollen Position beziehen und subjektiv sein. Darauf ist bei Sendungen entsprechend hinzuweisen. Gefördert wird die Verbreitung der Themen und gesellschaftlichen Fragen, die von bestehenden Medien ignoriert oder unterdrückt werden.

4. Der bermuda.funk setzt sich für ein friedliches Zusammenleben und gegenseitige Verständigung der Menschen weltweit sowie die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte ein.

5. Musik hat für den bermuda.funk neben ihrem Unterhaltungswert auch Bedeutung als eigenständiges Kulturgut. Das Sendeprogramm soll diese Bedeutung angemessen widerspiegeln. In Musikbeiträgen sollen daher kontrastreiche Musik und Musikstile in deren Lebenszusammenhang eingebunden werden und eine kritische Auseinandersetzung mit Musikkultur möglich sein.

6. Der bermuda.funk schließt kommerzielle Werbung im Radio aus und hält die finanzrechtlichen Bestimmungen für gemeinnützige Organisationen ein. Möglichkeiten und Grenzen des Sponsoring regelt die Sponsoringrichtlinie (siehe Anhang).

7. Der bermuda.funk bemüht sich regional um eine bewusste und konkurrenzfreie Zusammenarbeit mit kritischen Medienschaffenden (zum Beispiel aus Zeitungen, Archiven, Videogruppen und Radios).

8. Der bermuda.funk orientiert sich an den Entwicklungen im Sendegebiet, beschränkt sich aber nicht darauf. Es arbeitet mit Freien Radios im In- und Ausland zusammen und unterstützt die Entstehung neuer Sender, die den Zielen des bermuda.funk nahe stehen. Der bermuda.funk ist Mitglied im Bund Freier Radios.

9. Die Funktion des bermuda.funk als öffentliches Forum setzt die Möglichkeit voraus, sich unverfälscht äußern zu können. Meinungsunterschiede zwischen einzelnen Sendungen sowie zwischen oder
mit den HörerInnen sollen auch über den Sender in angemessenem Umfang ausgetragen werden. Kontroversen sollen so dargestellt werden, dass die HörerInnen die Möglichkeit haben, sich selbst eine Meinung zu bilden.

10. Der bermuda.funk fördert die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Patriarchale und autoritäre Strukturen sollen daher thematisiert und sowohl bei Sendungen als auch den internen Strukturen durchbrochen werden.

11. Der bermuda.funk will rassistisches und faschistisches Gedankengut sowie entsprechende Tendenzen oder deren Verharmlosung aufzeigen und sich ihnen entgegenstellen. Der bermuda.funk tritt allen Versuchen entgegen, die deutsche Geschichte in diesem Zusammenhang zu verharmlosen
oder zu verfälschen.

12. Der bermuda.funk tritt Diskriminierung unter Bezugnahme auf Geschlecht, Hautfarbe, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, körperliche oder geistige
Gebrechen und Merkmale, äußerer Erscheinung, Alter oder ökonomischer Situation entgegen.

13. Der bermuda.funk stellt sich gegen imperialistische und militaristische Ideen oder Absichten und wendet sich gegen nationalistische Politik.

14. Der bermuda.funk tritt religiösem Fundamentalismus entgegen. Religiös geprägte Sendungen sollen zur Toleranz und zu einer offenen Auseinandersetzung über Religionen beitragen und keinerlei Missionierung betreiben.

15. Als unabhängiges BürgerInnenradio will der bermuda.funk auf vorhandene Einflussstrukturen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche aufmerksam machen und sie kritisch hinterfragen. Dies gilt
insbesondere auch für die Auswirkungen der bestehenden Wirtschaftsordnung und die wirtschaftlichen Verflechtungen, denen auch die Medien unterliegen.

16. Der bermuda.funk unterstützt Bestrebungen, welche die Förderung des Menschen mit seinen produktiven und kreativen Fähigkeiten anstelle von Konkurrenz und Ausgrenzung setzt. Der bermuda.funk will damit zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung beitragen.

 

Gültigkeit und Veränderungen des Programmstatuts

a) Gültigkeit

Sollte eine in dem Programmstatut enthaltene Regelung oder Formulierung nicht geltendem Recht entsprechen, gilt die dem Sinn nach ähnlichste rechtsgültige Regelung oder Formulierung als vereinbart. Das Programmstatut in seiner Gesamtheit bleibt unberührt von eventuell ungültigen einzelnen Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen gültig.


b) Veränderungen des Programmstatuts

Veränderungen des Programmstatuts benötigen eine 2/3 Mehrheit der in der Gesamtredaktion anwesenden, nach Maßgabe der Vereinssatzung [§8 Gesamtredaktion] Stimmberechtigten.

 

Anhang: Sponsoringrichtlinie

1. Sendebetrieb

a) Im Sendebetrieb sind kommerzielle Werbung und Sponsoring grundsätzlich ausgeschlossen.

b) Erlaubt sind:

  • Allgemeine Veranstaltungshinweise und insbesondere Hinweise auf Veranstaltungen zugunsten des Freien Radios Rhein-Neckar, auch wenn sie in gewerblichen Betrieben stattfinden.
  • Verlosungen von gespendeten Preisen mit eventueller Nennung des Spenders/der Spenderin in Einzelfällen nach Erlaubnis durch die Gesamtredaktion. Sollte die Entscheidung der Gesamtredaktion aus zeitlichen Gründen vor der Sendung nicht mehr eingeholt werden können,
    ist beim Vorstand (per E-Mail) um eine vorläufige Erlaubnis nachzufragen. Die Entscheidung der Gesamtredaktion ist am nächstmöglichen Termin nachzuholen. Großkonzerne dürfen hierbei grundsätzlich nicht genannt werden. Die Gesamtredaktion muss ihrer Entscheidung zugrunde legen, ob soziales Engagement, Unkommerzialität und/oder ein weiterer Bezug zum bermuda.funk (über die Spende hinausgehend) des Spenders/der Spenderin vorliegen.


2. Flyer, Programmplan, Veranstaltungswerbung (Plakate)

a) Der Vorstand entscheidet über die Zulassung von Sponsoren nach sorgfältiger Abwägung der Pro- und Contra-Argumente. Die zugelassenen dürfen auf oben genannten Druckerzeugnissen genannt werden. Auch hier gilt: keine Großkonzerne.
b) Sponsoring ist beispielsweise möglich in folgenden Versionen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Sonderpreis/günstige Konditionen für Druckkosten
  • Stellen von Veranstaltungsutensilien wie z.B. Toiletten, Bühne,technisches Equipment
  • Sonderpreise für Essen/Getränke auf Veranstaltungen
  • Stellen von Veranstaltungsräumen/eines Veranstaltungsgeländes
  • Spenden von technischen Utensilien für den Sendebetrieb, wie z.B.
  • Computer oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen


3. Veranstaltungen

Sponsoren, die nach den Kriterien von Punkt 1.b) genannt werden dürfen, dürfen auch im Rahmen von Veranstaltungen auftauchen.

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VERANSTALTUNGSTIPPS

15.03.2021 (19:30)
Online

Online-Infoabend für Radioneuliinge

Beim Infoabend könnt ihr euch über den bermuda.funk informieren. Themen werden Infos zu Freien Radios, zu bermuda.funk-Geschichte und -Programm ... weiterlesen »

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