Redaktionsstatut
1. Struktur des Sendebetriebes
a) Redaktionen Â
Redaktionen sind Gruppen oder Einzelpersonen die zur selbstĂ€ndigen DurchfĂŒhrung von regelmĂ€Ăigen und zu festgelegten Sendezeiten stattfindenden Sendungen durch die Gesamtredaktion legitimiert wurden. Die Legitimation erfolgt durch die Annahme eines Sendekonzeptes. Der Redaktionsstatus erlischt bei Ende der DurchfĂŒhrung des Sendekonzepts.
NichtregelmĂ€Ăig oder einmalig sendende Gruppen oder Einzelpersonen werden dem "offenen Sendebereich" zugeordnet.
b) Fachredaktionen
Fachredaktionen sind themenbezogene ZusammenschlĂŒsse von Redaktionen. Sie können eigenstĂ€ndige Sendungen durchfĂŒhren.
c) Gesamtredaktion
Die Gesamtredaktion trifft sich regelmĂ€Ăig mindestens einmal im Monat. Die Zusammensetzung und die Aufgabenbereiche der Gesamtredaktion sind in §8 der Satzung des Vereins âbermuda.funk Freies Radio Rhein-Neckarâ geregelt.
Die Gesamtredaktion ist fĂŒr die Programmkoordination und den Sendebetrieb zustĂ€ndig.
2. ProgrammgestaltungÂ
Sendeformen Â
Das Programm des bermuda.funk besteht aus regelmĂ€Ăigen Sendungen (mind. 1x pro Monat) und Sendezeiten, die die Gesamtredaktion fĂŒr nichtregelmĂ€Ăig oder einmalig stattfindende Sendungen (offene SendeplĂ€tze) vorsieht.
a) RegelmĂ€Ăige Sendungen  Â
Sendungen der von der Gesamtredaktion durch die Annnahme eines Sendekonzeptes legitimierten Redaktionen. RegelmĂ€Ăige Sendungen erhalten feste SendeplĂ€tze, dabei haben Gruppen Vorrang vor Einzelpersonen. Die Entscheidung darĂŒber liegt bei der Gesamtredaktion.
b) Offene SendeplĂ€tze Â
Offene SendeplĂ€tze sind fĂŒr nichtregelmĂ€Ăig oder einmalig mitarbeitende Gruppen oder Einzelpersonen gedacht. Die offenen SendeplĂ€tze des bermuda.funk sollen insbesondere zur VerfĂŒgung stehen fĂŒr Sendungen von Gruppen und Einzelpersonen mit folgender thematischer Ausrichtung:Â
- andere Sprachen von und fĂŒr MigrantInnen und AuslĂ€nderInnen
- musikalische Interessen
- kulturelle und soziale Interessen und BedĂŒrfnisse
- wirtschaftliche, politische und weltanschauliche Interessen.
- medienpÀdagogische Zwecke
Sendungen von nichtregelmĂ€Ăig oder einmalig mitarbeitenden Gruppen oder Einzelpersonen mĂŒssen spĂ€testens bei der letzten vor dem beabsichtigten Sendetermin stattfindenden Gesamtredaktionssitzung abgeklĂ€rt werden.
Offene SendeplĂ€tze, die nicht anderweitig genutzt werden, können von bestehenden Redaktionen gefĂŒllt werden. Ein Delegierter der Gesamtredaktion koordiniert die offenen SendeplĂ€tze.
3. GrundsĂ€tze fĂŒr die Sendungen
a) Allgemeine GrundsĂ€tze Â
Die Einhaltung der fĂŒr den bermuda.funk gĂŒltigen Bestimmungen (medienrechtliche Bestimmungen, allgemeine Gesetze, Satzung des Fördervereins, Programm- und Redaktionsstatut des bermuda.funk) sind die Voraussetzung fĂŒr alle Sendungen. Gruppen und Einzelpersonen sind fĂŒr die von ihnen produzierte/n Sendung/en verantwortlich und haben mindestens eine/n Verantwortliche/n fĂŒr die Sendung/en bei der Gesamtredaktion zu benennen. Der bermuda.funk ist von den Gruppen und Einzelpersonen schriftlich von straf- und zivilrechtlichen AnsprĂŒchen aus den Sendungen freizustellen.Â
Die Sendungen im bermuda.funk dĂŒrfen Menschen nicht unter Bezugnahme auf Geschlecht, Hautfarbe, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, körperliche oder geistige Gebrechen und Merkmale, Ă€uĂere Erscheinung, Alter und ökonomische Situation herabsetzen oder sonst diskriminieren. Faschistische oder rassistische BeitrĂ€ge werden nicht gesendet. Die Sendungen sind von kommerziell-werblichen Interessen freizuhalten. Die Sendungen stellen Interessen und Auffassungen zur öffentlichen Diskussion. Sie sollen deshalb so gestaltet sein, dass angemessene Zeit fĂŒr HörerInnenreaktionen in der Sendezeit inbegriffen ist. Die Entscheidung liegt bei der Gesamtredaktion.
b) Technische Anforderungen Â
Bei mangelnder technischer QualitÀt können BeitrÀge bzw. Sendungen abgelehnt werden. Live-BeitrÀge und -Sendungen setzen die entsprechende Qualifikation oder die Begleitung einer Technikerin/eines Technikers voraus.
c) Kosten und Kostenbeteiligung
Der bermuda.funk strebt an, sowohl einmalige als auch regelmĂ€Ăige Sendungen kostenfrei zu ermöglichen. Das ist abhĂ€ngig davon, ob fĂŒr diese Aufgaben öffentliche Gelder zur VerfĂŒgung gestellt werden. Soweit Kostenbeteiligungen erforderlich sind, ist in jedem Fall die finanzielle LeistungsfĂ€higkeit der Gruppen oder Einzelpersonen zu berĂŒcksichtigen.
d) Vorproduzierte Sendungen
Vorproduzierte Sendungen haben in einem durch die Technik und Organisation bestimmten Zeitrahmen vor dem Sendetermin vorzuliegen. Dabei ist die den Anforderungen des technischen Ablaufs entsprechende Form einzuhalten. NĂ€heres regelt die Gesamtredaktion.
e) Erreichbarkeit von Verantwortlichen
Die dem bermuda.funk gegenĂŒber fĂŒr die Sendung verantwortliche/n Person/en mĂŒssen dem bermuda.funk ihre aktuelle Anschrift nebst Telefonnummer und E-Mailadresse mitteilen. Sie sind verpflichtet etwaige Ănderungen zeitnah mitzuteilen.
f) Sendezeiten und Sendeumfang
Ăber die Vergabe von Sendezeiten an Gruppen und Einzelpersonen zur eigenen Gestaltung entscheidet die Gesamtredaktion. Die zeitliche Obergrenze fĂŒr regelmĂ€Ăige wöchentliche Sendungen soll 1 Stunde nicht ĂŒberschreiten. Ausnahmen beschlieĂt die Gesamtredaktion.
g) Vorrang bzw. Auswahl bei der Vergabe von Sendezeiten Â
Bei der Vergabe von Sendezeiten - insbesondere bei knapper Sendezeit - sollen, abgesehen von der thematischen BĂŒndelung der Sendetermine, die folgenden Gesichtspunkte berĂŒcksichtigt werden:Â Â
- das Abbild der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Vielfalt des Verbreitungsgebiets im Sinne des Programmstatuts
- Bevorzugung von Themen und Standpunkten, welche sonst im gesellschaftlichen Kommunikationsprozess unterreprÀsentiert sind, sofern sie dem Programmstatut entsprechen
- Austausch ĂŒber und Diskussion/Reflektion von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungsbereichen
- die Bereitschaft von Gruppen und Einzelpersonen, sich auf einen öffentlichen Kommunikationsprozess einzulassen
- die Beteiligung von Frauen an Sendungen
FĂŒr Probleme und KonfliktfĂ€lle bezĂŒglich des Sendebetriebs ist die Gesamtredaktion zustĂ€ndig.
4. Weitere Regelungen
a) Kritik Â
Sendungen sollen so offen sein, dass ErgĂ€nzungen und Widerspruch grundsĂ€tzlich möglich sind. Die Gesamtredaktion und die fĂŒr die Sendung verantwortliche/n Person/en haben dafĂŒr Sorge zu tragen, dass bei inhaltlichen Konflikten Transparenz gegenĂŒber den HörerInnen hergestellt wird. Der zeitliche Bezug zur Ursprungssendung soll dabei gewĂ€hrleistet sein.
b) HaftungÂ
Die rechtliche Verantwortung liegt bei der/n fĂŒr die jeweilige Sendung verantwortliche/n Person/en. Sie haften auch fĂŒr dem Verein durch eine Sendung entstehende SchĂ€den (§ 9 der Satzung des Vereins âbermuda.funk Freies Radio Rhein-Neckarâ). Die Weitergabe von Sendezeit ist nur nach RĂŒcksprache mit der Gesamtredaktion möglich.
5. GĂŒltigkeit und VerĂ€nderungen des Redaktionsstatuts
a) GĂŒltigkeit Â
Sollte eine in dem Redaktionsstatut enthaltene Regelung oder Formulierung nicht geltendem Recht entsprechen, gilt die dem Sinn nach Ă€hnlichste rechtsgĂŒltige Regelung oder Formulierung als vereinbart. Das Redaktionsstatut in seiner Gesamtheit bleibt unberĂŒhrt von eventuell ungĂŒltigen einzelnen Bestimmungen in den ĂŒbrigen Bestimmungen gĂŒltig.
b) VerĂ€nderungen des Redaktionsstatuts Â
VerĂ€nderungen des Redaktionsstatuts benötigen eine 2/3 Mehrheit der in der Gesamtredaktion anwesenden, nach MaĂgabe der Vereinssatzung [§8 Gesamtredaktion] Stimmberechtigten.
VERANSTALTUNGSTIPPS
22.01.2025 (19:00)
Online-Infoabend fĂŒr Radioneulinge
Beim Online-Infoabend könnt ihr euch ĂŒber den bermuda.funk informieren. Themen werden Infos zu Freien Radios, zu bermuda.funk-Geschichte und ... weiterlesen »
WORKSHOPS
15.02.2025 (10:00)
EinfĂŒhrungsworkshop I
Die Lizenz zum Senden: Der kostenlose EinfĂŒhrungsworkshop vermittelt an zwei Samstagen (Teil I und II - beide Teile gehören zusammen!) den Einstieg in die Freie Radioarbeit â von der Geschichte des Freien Radios ĂŒber die ... weiterlesen »
22.02.2025 (10:00)
EinfĂŒhrungsworkshop II
Teil II der EinfĂŒhrung - nur fĂŒr Teilnehmer*innen von Teil I. Im zweiten Teil des EinfĂŒhrungsworkshops werden unter anderem die in der Woche zuvor produzierten ProbebeitrĂ€ge gemeinsam angehört.
weiterlesen »KONZERTE
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