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12 Uhr: Tipkin
Sendung fĂŒr Feminismus, Punk, Queer Politics und Alltagsschrott aus dem Radio Blau in Leipzig. In unserem Magazin bearbeiten wir Themen aus Politik, Kultur und Alltag aus unserer unvermeidlichen feministischen Perspektive. Und spielen natĂŒrlich Musik – beinahe ausschließlich von FLINTA und/oder queeren Artists.

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Liebe Hörerinnen und Hörer, heute ging's um die 1970er. Wir haben Songs gehört, vor allem von dem und um den jahrzehntelang Ă€ußerst einflussreichen Musiker Hosono Haruomi. Ich hoffe, die Sendung hat Euch ...

14 Uhr: Glottal Stop
Wir sprechen heute ĂŒber einen Dauerbrenner der feministischen Debatte: die Ehe. Ob aus Liebe oder Pragmatismus, viele halten nach wie vor an der Institution Ehe fest. Wir hören eine Umfrage mit der Fragestellung &qu...

15 Uhr: PRESSING
Heute mit Ronny Blschke zu Kolonialismus und Rassismus im Fussball. ronnyblaschke.de Musik: -The Specials-B.L.M -Steely Dan-Any W...

MonatsĂŒbersicht ĂŒber alle Sendungen


Bizarre

25.04.2024 - 12 Uhr: Bizarre



25.04.2024 - 13 Uhr: Bizarre



23.04.2024 - 9 Uhr: Bizarre



23.04.2024 - 10 Uhr: Bizarre



21.04.2024 - 18 Uhr: Bizarre



21.04.2024 - 19 Uhr: Bizarre



Analysen des GEGENSTANDPUNKTs zu politischen und gesellschaftlichen Themen

Sendende(r): Louise Salome

Sendezeiten

Live:
3. Sonntag 18 Uhr

Wiederholungen:
4. Dienstag 9 Uhr (nur im Internet)
4. Donnerstag 12 Uhr

Sendungen

Sonntag, 21.04.2024


Der israelische Geheimdienst ist sich sicher: Rund jeder zehnte Mitarbeiter des Hilfswerks UNRWA hat Verbindungen zu Terrororganisation Hamas oder anderen terroristischen Organisationen.
 
cba.media/659702
 
Die UNRWA: Virtuelle Existenz des palÀstinensischen Volkes
 
Eine Agentur der UNO im sorgfÀltig inszenierten Zwielicht
 
Es geht um die wichtigste fĂŒr die Betreuung palĂ€stinensischer FlĂŒchtlinge zustĂ€ndige UN-Unterorganisation UNRWA – „United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East“, ursprĂŒnglich ein temporĂ€res Hilfsprogramm, das seit 1949 stĂ€ndig verlĂ€ngert wird. Ziemlich bald wĂ€hrend des aktuellen Gaza-Krieges wird der Verdacht laut, diese Agentur hĂ€tte in ihren Reihen ein paar oder auch ein paar mehr bekennende AnhĂ€nger, und sogar praktizierende Mitglieder der Hamas. Die umgehende Suspendierung des betroffenen Personals und die AnkĂŒndigung eingehender interner Ermittlungen seitens der Leitung schĂŒtzt weder vor den immer massiveren Forderungen Israels, die Organisation als Ganze endlich einzustampfen, noch vor den teilweise prompt in die Praxis umgesetzten AnkĂŒndigungen der wichtigsten, der westlichen GeldgeberlĂ€nder. Die UNRWA selbst ist empört und spricht von Sippenhaft und Vorverurteilung und bekommt UnterstĂŒtzung von Seiten der PalĂ€stinenservertreter, der arabischen und anderer Staaten, sowie den Aktivisten anderer internationaler Hilfsorganisationen. Gestritten wird um die Notwendigkeit oder Unmöglichkeit der Trennung zwischen einer TĂ€tigkeit in der UNRWA und dem Terror, gegen den sich Israel nach international maßgeblicher Meinung zur Wehr setzen muss und darf. Diese Trennung ist angesichts der Sache, die da seit Jahrzehnten ablĂ€uft, nicht ganz einfach.
 
UNRWA: Die Organisation eines virtuellen palÀstinensischen Volkes im jahrzehntelangen status nascendi
 
Die fortwĂ€hrende israelische Politik der Verhinderung einer palĂ€stinensischen StaatsgrĂŒndung hat den GrĂŒndungs- und fortwĂ€hrenden Existenzgrund der UNRWA ĂŒber die Jahrzehnte reproduziert: Gegönnt hat sich die in der UNO versammelte Weltgemeinschaft – seinerzeit – diese exklusiv fĂŒr die Betreuung der PalĂ€stinenser zustĂ€ndige Organisation, weil der ursprĂŒngliche Plan zur GrĂŒndung eines jĂŒdischen und eines arabisch-palĂ€stinensischen Staates im vormals britischen Mandatsgebiet PalĂ€stina nur zur HĂ€lfte aufgegangen ist: Die international orchestrierte ÜberfĂŒhrung des britisch-zionistisch-arabischen Streits um die Zukunft des LandstĂŒcks in eine friedlich-schiedliche DoppelstaatsgrĂŒndung hat auf Seiten der Streitparteien den Willen zur kriegerischen Durchsetzung gegen die je andere Seite nicht befriedigt, sondern angestachelt; mit dem bekannten einseitigen Ergebnis, dass der Staat Israel im Jahr 1948 nicht nur offiziell ausgerufen wurde, sondern sich als staatliche EntitĂ€t westlich des Jordan etablieren konnte. Mit der Gewalt, wie sie fĂŒr StaatsgrĂŒndungen typisch ist, hat der Newcomer auf der anderen, der arabischen Seite nicht nur einen Staat verhindert, sondern hunderttausende Vertriebene produziert. Die sind entweder auf dem fĂŒr den PalĂ€stina-Staat vorgesehenen Gebiet, aber unter israelischer Herrschaft geblieben; geduldet, oder haben sich – in mehreren Wellen – in die arabischen Staaten im Umland abgesetzt, bzw. sind im Zuge diverser bĂŒrgerkriegsĂ€hnlicher Auseinandersetzungen von einem in einen anderen vertrieben worden. Von (fast) allen einschlĂ€gigen Seiten werden sie seither nicht einfach als FlĂŒchtlinge behandelt, sondern als virtuelle StaatsbĂŒrger; eines Staates PalĂ€stina eben, den es nicht gibt, den es aber in Form dieser altehrwĂŒrdigen Beschlusslage, und aktuell von allen möglichen Seiten diplomatisch bekrĂ€ftigt, irgendwie doch geben können sollte. Seither existiert in der UNWRA ein Ensemble von sozialstaatlicher Betreuung – ErnĂ€hrung, Gesundheit, Schulwesen, Berufsausbildung bis zur Förderung von Menschen mit einer Behinderung, auch Kleinkredite – in den diversen Lagern, und so halten die Vereinten Nationen daran fest, dass ihr Beschluss von 1947 immer weiter gilt: Weil die versammelte Staatenwelt insgesamt sich ihre damit einmal gesetzte Kompetenz fĂŒr die Gegend zwischen dem „River“ und der „Sea“ nicht so einfach wegnehmen lĂ€sst. So halten sie aufrecht, dass die GrĂŒndung des arabischen Staats PalĂ€stina nicht einfach das ist, was sie ihrer politischen Natur nach ist: eine Gewaltfrage, die zwischen den miteinander unvertrĂ€glichen StaatsgrĂŒndungswillen vor Ort ausgetragen und entschieden wird – sondern darĂŒber hinaus soll es allen Ernstes eine Frage eines ĂŒbergeordneten Rechts sein, mit der UNO als zustĂ€ndigem Subjekt.
 
Das ist zwar einerseits ein Idealismus, wie sich nicht nur an dem inzwischen 75 Jahre alten „Nahostkonflikt“ studieren lĂ€sst: Staaten sind politische Gewaltsubjekte, deren erstes und entscheidendes Charakteristikum darin besteht, sich gegen ihresgleichen durchzusetzen, also das von ihnen beanspruchte Territorium und die von ihnen als Volk beanspruchten Menschen sich zuzuordnen, andere Staaten vom Zugriff auf beide auszugrenzen, soweit die eigene Gewalt reicht. Nur auf dieser Basis setzen sich diese Subjekte sodann mit ihresgleichen ins Benehmen, erkennen einander an und lancieren ihre Interessen aneinander unter BerĂŒcksichtigung des jeweils anderen Willens, setzen also das Völker-Recht, das sie allenfalls zwischen sich gelten lassen; bis sie es gegebenenfalls wieder kĂŒndigen. Der in der UNO organisierte und stur auch auf das VerhĂ€ltnis von Israel und den PalĂ€stinensern angewandte völkerrechtliche Idealismus dreht das VerhĂ€ltnis um, indem er darauf besteht, dass die Ko-Existenz der einander beschrĂ€nkenden oder gĂ€nzlich ausschließenden MĂ€chte ein Ergebnis eines höheren Rechts zu sein hĂ€tte und qua Beschlusslage irgendwie auch ist.
 
Das mit Gewalt hergestellte Faktum, dass es sie im Plural gibt, idealisieren und verabsolutieren die Staaten der Welt damit zu einer Sache, die höchste LegitimitĂ€t beansprucht und ein großer Segen ist – nicht nur fĂŒr sie selbst; sondern auch und vor allem fĂŒr die von ihnen jeweils ausschließlich regierten Menschen. Denen wird per Artikel in der UN-Charta sogar als unverĂ€ußerliches Menschenrecht ein Recht auf eine StaatsbĂŒrgerschaft zugesprochen. Dieser Idealismus wird auch an den PalĂ€stinensern als Hilfe beim Dasein als FlĂŒchtlinge vollstreckt: Ein paar Millionen auf israelisch besetztem Gebiet oder in arabischen Nachbarstaaten ansĂ€ssige NichtstaatsbĂŒrger werden in dieser negativen Eigenschaft zugleich rein formell positiv als Basis eines zukĂŒnftigen PalĂ€stina behandelt und reproduziert, auf dem die UNO auch mittels ihrer UNRWA als Rechtslage beharrt, und damit auf sich als Instanz der diesbezĂŒglichen Rechtsetzung. Die Völkergemeinschaft beharrt nach wie vor darauf, dass die palĂ€stinensische StaatsgrĂŒndung ihre Sache ist, die sie sich von keiner noch so durchschlagenden Verhinderung durch Israel abnehmen lĂ€sst, im Prinzip. Umgekehrt entdeckt Israel völlig zurecht in der UNRWA das diplomatische Offenhalten der nationalen palĂ€stinensischen Frage gegen Israel, durch auswĂ€rtige MĂ€chte, und ist demgemĂ€ĂŸ angepisst.
 
Die internationale Gemeinschaft besteht aus nationalen SouverÀnen
 
Die per UN-Resolution einst offiziell gegrĂŒndete UNRWA ist eine Sache, ihre aktuellen Möglichkeiten und Schranken resultieren aus den Konjunkturen des „Nahost-Problems“ und den AnsprĂŒchen und Zumutungen ihrer auswĂ€rtigen Finanzquellen, sowie der israelischen Quertreibereien gegen diese schrĂ€ge Existenzweise eines „palĂ€stinensischen Volkes“:
 
„Zur Betreuung palĂ€stinensischer FlĂŒchtlinge infolge des ersten PalĂ€stinakrieges wurde am 19. September 1948 der Sonderfonds United Nations Relief for Palestine Refugees (UNRPR, Hilfe der Vereinten Nationen fĂŒr PalĂ€stina-FlĂŒchtlinge) eingerichtet. Das Ziel des Fonds bestand darin, Hilfsmaßnahmen zu koordinieren. Da dies jedoch nicht ausreichte, wurde UNRWA am 8. Dezember 1949 von der UNO-Generalversammlung ins Leben gerufen und nahm am 1. Mai 1950 seine Arbeit auf. 
 Laut UNRWAs Definition gelten solche Personen als PalĂ€stina-FlĂŒchtlinge, ‘deren stĂ€ndiger Wohnsitz zwischen 1. Juni 1946 und 15. Mai 1948 in PalĂ€stina lag und die ihren Wohnsitz und ihre Lebensgrundlage durch den Arabisch-Israelischen Krieg von 1948 verloren haben’. Die UNRWA registriert auch die Nachkommen von PalĂ€stina-FlĂŒchtlingen und adoptierte Personen. Andere Gruppen mit speziellem Status haben ebenfalls das Recht, sich registrieren zu lassen und Hilfsleistungen in Anspruch zu nehmen, solange sie sich in UNRWAs Einsatzgebieten aufhalten und die BedĂŒrftigkeitskriterien der Organisation erfĂŒllen. Im Oktober 2023 betreute die UNRWA im Nahen Osten insgesamt rund sechs Millionen palĂ€stinensische FlĂŒchtlinge und deren Nachkommen. 
 Der Hauptsitz des Hilfswerkes war zunĂ€chst Beirut, wurde 1978 aufgrund der Unruhen im Libanon nach Wien und 1996 weiter nach Gaza verlegt. Ein weiterer Hauptsitz existiert in Amman. 
 Die Organisation sah sich durch die stetig steigende Zahl der LeistungsempfĂ€nger und mangelnde Finanzierung bereits mehrfach am Rande des Kollaps: So im November 2020, im November 2021 und in Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel und der darauffolgenden Bombardierung des Gazastreifens durch die Israelische Luftwaffe im Oktober/November 2023.“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfswerk_der_Vereinten_Nationen_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina-Fl%C3%BCchtlinge_im_Nahen_Osten)
 
Denn dass die Staaten einerseits als UNO beinhart an ihrer Rechtsprechung festhalten, obwohl die Wirklichkeit, d.h. die gewaltsam hergestellte Rechtslage im Land „zwischen Fluss und Meer“ dieser Hohn spricht, heißt ja umgekehrt: Diese selben Staaten in ihrer Eigenschaft als eigennĂŒtzige, gegen- oder auch in wechselnden Allianzen miteinander agierenden Subjekte machen sich andererseits in ihrem Vorgehen sicher nicht von ihrer kollektiv geschaffenen Rechtslage abhĂ€ngig, sondern beziehen sich berechnend auf diese – je nach dem Inhalt und der Reichweite ihrer Interessen und AnsprĂŒche sowie der IntensitĂ€t, mit der sie diese verfolgen.
 
Auf der elendsten Stufe dieser berechnenden BezĂŒge auf die UNRWA stehen, der Sache angemessen, die menschlichen Adressaten und Objekte der UNRWA selbst. FĂŒr die PalĂ€stinenser ist die TĂ€tigkeit der Organisation Überlebenshilfe: sei es dadurch, dass sie mit HilfsgĂŒtern denjenigen beispringt, die sich mangels Geldeinkommen sogar Nahrung oder Medizin nicht leisten können; sei es dadurch, dass sie im Rahmen ihres Wirkens selber ein Einkommen bei ihren palĂ€stinensischen Mitarbeitern stiftet; sei es dadurch, dass sie durch Schul- und sonstige Bildungs- und andere Hilfsprojekte die Bedingungen der Möglichkeit stiftet, sich womöglich selbst irgendwann ein Einkommen im Rahmen und auf irgendeiner Stufe der insgesamt elenden palĂ€stinensischen Spenden-Ökonomie zu verschaffen. Dass sich so mancher PalĂ€stinenser auf der Basis seiner TĂ€tigkeit bei der UNRWA auf etwas ĂŒberschießende Weise fĂŒr die „palĂ€stinensische Sache“ einsetzt, sollte auch nicht verwundern. Zumal er sich als PalĂ€stinenser ganz grundsĂ€tzlich als Teil einer zutiefst berechtigten, grĂ¶ĂŸeren Sache weiß.
 
Denn die Organisationen des palĂ€stinensischen StaatsgrĂŒndungswillens ebenso wie die arabischen Bruderstaaten wissen ihrerseits mit der UNRWA und dem von ihr vertretenen multinationalen Rechtsstandpunkt viel Positives anzufangen: Die Weltgemeinschaft nimmt ihnen einen Teil der Lasten der humanitĂ€ren Seite der dauerhaft verhinderten StaatsgrĂŒndung ab, die sie alleine nicht tragen können. Von existenzieller Bedeutung ist das, weil der zunehmend prekĂ€re Zustand der Ökonomien in den israelisch besetzten Gebieten sowie in Jordanien, Libanon, Syrien eine Integration der dort gestrandeten PalĂ€stinenser ins lokale Erwerbsleben, die den PalĂ€stinensern eine ökonomische Reproduktion einspielen könnte, zunehmend unmöglich macht, sogar wenn sie beabsichtigt wĂ€re: Das Wirtschaften der Eingeborenen in den besetzten Gebieten wiederum wird von Israel fortgesetzt auf verschiedene Arten ruiniert, die NachbarlĂ€nder schaffen es immer weniger, ihre eigenen Völker in eine irgendwie auskömmliche Ökonomie zu verstricken und sind ihrerseits noch mit ganz anderen (vor allem syrischen) FlĂŒchtlingen gesegnet. Außerdem bestĂ€tigt ihnen die Weltgemeinschaft per UNRWA ganz offiziell ihren Standpunkt, dass sie die palĂ€stinensischen BrĂŒder und Schwestern samt Nachkommenschaft auch nicht als eigene Landeskinder behandeln mĂŒssen, sondern als vorĂŒbergehend angesiedelten Fremdkörper behandeln dĂŒrfen, dessen Schicksal mit dem des Staates zusammenfĂ€llt, den ihr gemeinsamer Gegner Israel seit Jahrzehnten gegen jedes UNO-Recht verhindert. Auch von den anderen arabischen politischen Subjekten her ist nachvollziehbar, warum sie die sozialbetreuerisch von der UNRWA betĂ€tigte Beglaubigung des palĂ€stinensischen Rechts auf einen eigenen Staat wenigstens als eben dieses machtlose Recht hochhalten – das geschieht auch dadurch, dass die im Westjordanland bzw. im Gazastreifen jeweils zustĂ€ndigen PalĂ€stinenserorganisationen ihrem Nachwuchs in den Schulen der UNRWA eben ihre Sicht auf das VerhĂ€ltnis von Recht und Unrecht im Heiligen Land beibringen.
 
Machtloses internationales Recht vs. militanter StaatsgrĂŒndungswille
 
Nun steht ein knappes Dutzend palĂ€stinensischer UNRWA-Mitarbeiter unter Hamas-Verdacht, und schon wurde von den entscheidenden Geldgebern die Streichung ihrer ZuschĂŒsse auf den Weg gebracht bzw. angekĂŒndigt. Das mögen manche als Vorverurteilung, als katastrophale Konsequenzen heraufbeschwörendes Vorgehen gegen jede gute Rechtssitte gewertet werden. TatsĂ€chlich ist es nicht unbedingt die Regel, eine (supra-)staatliche Agentur fĂŒr das Treiben eines Teils ihrer Angestellten haftbar zu machen. Die geldgebenden bzw. Geld streichenden Staaten, machen auf diese Weise deutlich, was sie von dieser Organisation des internationalen Rechts und dem damit spendierten Humanismus halten, und was sie damit betreiben: Mit dem autonomen StaatsgrĂŒndungswillen, den die Hamas militant gegen Israel praktiziert, wollen sie sich nicht gemein machen, wenn sie ihre Definitionen der PalĂ€stinenser als betreuungsbedĂŒrftige Basis des Rechts auf einen Staat PalĂ€stina aktualisieren. Das bedeutet zumindest einstweilen, die ultimative Feindschaft Israels gegen die Hamas mitzutragen, und letztere aus jeder Perspektive des ebenso erneuerten wie unpraktisch gemeinten UNO-Rechtsanspruchs auf eine „Zweistaatenlösung“ auszuschließen. Diese Gemengelage praktizieren sie nun an der UNRWA. Die in Aussicht gestellten katastrophalen Wirkungen ihres Geldentzugs sind ja nur die aktuelle Variante dessen, dass die von der UNRWA seit Jahrzehnten praktizierte Fiktion eines palĂ€stinensischen Staatsvolkes realiter eben so viel wert ist und immer nur so viel wert war, wie sich die Geldgeber deren Fortschreibung haben kosten lassen. Insofern geht es auch hier mit rechten Dingen zu: Denn jedes Recht ist immer so wirklich und verbindlich, wie es den Standpunkt einer potenten Macht – oder auch einer Mehrzahl von ihnen – absegnet.
 
Im Dickicht der imperialistischen Interessen
 
Sich zum Handlanger Israels zu machen, wie PalĂ€stinenser, ihre Freunde oder auch nur AnhĂ€nger der humanitĂ€ren Betreuung palĂ€stinensischer Armut nun beklagen, das brauchen sich die großen westlichen Geldgeber nicht vorwerfen zu lassen. Zum anderen gestehen die Staaten, auf die es hier ankommt, Israel aber auch weiterhin nicht die geforderte Konsequenz zu: Die komplette und ersatzlose Abwicklung der UNRWA. Soweit bestehen sie auch gegenĂŒber Israel darauf, dass Israel nicht allein bestimmt, was im Heiligen Land das letztlich gĂŒltige Recht der Gewalt ist. Dem DrĂ€ngen Israels, die vor Jahrzehnten oder wann auch immer vertriebenen PalĂ€stinenser oder deren Nachkommen nicht mehr als FlĂŒchtlinge und damit als lebenden Einspruch gegen die von Israel angestrebte Einstaatenlösung zu behandeln, geben sie nicht nach, sondern behalten sich mit Verweis auf das PalĂ€stinenserelend, das irgendwie handhabbar bleiben soll, von ihnen zu treffende Entscheidungen vor, die dann eben der Stand des Rechts sein sollen. Die im Verlauf der Angelegenheit zu registrierenden nationalen Unterschiede sind Produkt feiner AbwĂ€gungen: Je nach dem Stand der Beziehungen zu Israel, der nationalen Entscheidung ĂŒber mehr radikale oder mehr vorbehaltliche UnterstĂŒtzung seiner Hamas-BekĂ€mpfung und auch aus dem jeweiligen MischungsverhĂ€ltnis von demonstrativem Schulterschluss innerhalb der Gebergemeinde bzw. nationaler Absetzung von anderen und insbesondere vom pro-israelischen Kurs Amerikas sollen Gelder gestrichen werden, oder manche erst bei Ausbleiben „glaubwĂŒrdiger Schritte der UNRWA-Leitung“ oder auch in AbhĂ€ngigkeit von irgendwelchen Untersuchungsergebnissen 
 So geht eben der Bezug auf eine Einrichtung, die es nur wegen des politischen Interesses der GroßmĂ€chte an ihr gibt. Die paar maßgeblichen Staaten beanspruchen auch von Israel damit prinzipiell Respekt vor sich – sie entscheiden dann schon gemĂ€ĂŸ aktuellen AbwĂ€gungen, wann sie den bezeugt sehen und wann nicht. Derzeit liefert Israel den West-MĂ€chten auch den passenden Anlass fĂŒr die Klarstellung, dass sie nach einem halben Jahr mörderischer TerrorbekĂ€mpfung im Gazastreifen diesen israelischen Respekt vor ihrer Rolle als letzter Instanz von Recht bzw. Unrecht auch mal vermissen. Es lebe der Schutz der Zivilbevölkerung!
 
Literatur:
de.gegenstandpunkt.com/dossier/israel-gaza-krieg




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